Der Kunde wird gebeten, die Ware unverzüglich nach Lieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und etwaige Beanstandungen schnellstmöglich bei uns anzuzeigen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Als Beschaffenheit der Sache gelten ausschließlich unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Herstellerangaben.
Die Garantiezeit beträgt ein Leben lang.
Lehnt der Kunde die Lieferung des Verkäufers aus anderen Gründen als wegen eines erheblichen Mangels ab, der die Nutzung erheblich einschränkt oder unmöglich macht, obwohl der Verkäufer seine Bereitschaft zur Abnahme erklärt hat, liegt eine Annahmeverweigerung des Kunden vor. Wegen unerheblicher Mängel darf die Annahme der Lieferung nicht verweigert werden.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, entgegen der Vertragsgrundlage veränderte Systemkomponenten, Einsatz ungeeigneter Organisationsmittel, Einsatz in einer Hardware- oder Softwareumgebung, die nicht den im Lizenzschein genannten Anforderungen entspricht, ungewöhnliche Nutzung, Betriebszustände oder Eingriffe in die Anlage, die auf Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
Ist die Lieferung mangelhaft, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatzlieferung). Im letzteren Fall ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers zur Herausgabe der mangelhaften Ware nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.